Wir haben heute geöffnet! Heute noch bis 18:00
Wer Motorrad fahren will, braucht einen Führerschein. Doch ganz so einfach ist es leider nicht: Je nach Alter und Kraftrad-Typ benötigt man eine spezielle Lizenz. Wir stellen die verschiedenen Führerschein-Klassen vor – und verraten dir, welche Yamaha Modelle Du damit bewegen darfst.
Dein Einstieg in die Motorradwelt: Wenn Du diesen „kleinen“ Führerschein besitzt, darfst Du alle bis zu 15 PS / 11 kW starken Roller oder Bikes mit einem maximalen Leistungsgewicht von 0,1 kW / kg fahren. Weil die A1 Lizenz bereits ab 16 Jahren erhältlich ist, sammelst Du sehr früh wertvolle Praxiserfahrung auf der Straße – und kannst schon mit 18 in eine höhere Führerschein-Klasse aufsteigen. Hier geht’s zu unseren aufregenden 125er-Modellen!
Der klassische Motorradschein: Die A2 Fahrerlaubnis berechtigt dich dazu, mittelschwere Bikes mit maximal 48 PS (35 kW) zu bewegen – wobei die ursprüngliche Leistung der gedrosselten Maschine nicht mehr als 70 kW
betragen darf. Und nach Ablauf einer zweijährigen Probezeit kannst Du
direkt deine A Lizenz machen. Ein absolutes Highlight in dieser Klasse
ist unsere neue MT-09, die erstmals als 35 kW-Version für A2
Führerschein-Besitzer erhältlich ist. Teste dieses Traum-Motorrad und
weitere begeisternde 35 kW-Modelle am besten einfach selbst.
MT-09 jetzt in der 35kW Version
Alles drin für grenzenlose Begeisterung: Als Inhaber
des „großen“ Motorrad-Führerscheins darfst du sämtliche Bikes auf dem
Markt ohne Drosselung oder anderweitige Einschränkungen fahren. Wer ohne
Kraftrad-Erfahrung in diese offene Klasse einsteigen will, muss
mindestens 24 Jahre alt sein. Und alle A2 Führerschein-Besitzer können
nach einer zweijährigen Probezeit direkt auf die A Lizenz upgraden. Hier
geht’s zu unseren neuesten Modellen, die dein Herz höherschlagen
lassen:
Die praktische Zusatz-Lizenz* für Autofahrer: Wer
einen Roller zum Pendeln oder City-Cruisen nutzen möchte, kann mit der
B196-Erweiterung ganz einfach seinen PKW-Führerschein upgraden – und
alle leichten Krafträder bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum ohne Prüfung
fahren. Die Voraussetzungen dafür sind ein Mindestalter von 25 Jahren
und fünf Jahre Fahrpraxis mit dem Führerschein der Klasse B. Dazu kommen
lediglich ein paar Fahrstunden – und schon bist Du auch auf zwei Rädern
mobil. Mehr Infos und viele coole Roller-Modelle findest Du hier:
*Die B196 Erweiterung ist kein separater Führerschein, sondern eine Erweiterung der bestehenden B-Lizenz. Deshalb ist eine Eintragung der Schlüsselzahl in deine Fahrerlaubnis erforderlich.
Exklusive Sonderregelung für dreirädrige
Kraftfahrzeuge: Wenn Du deinen Führerschein der „Klasse 3“ vor dem 18.
Januar 2013 gemacht hast oder eine gültige Fahrerlaubnis der „Klasse B“
besitzt, darfst Du alle Trike-Modelle wie unseren Tricitiy 300 ohne
benötigte Zusatzlizenz fahren. Informiere dich jetzt und hol dir diesen
28 PS starken Urban Mobility Roller mit eingebauter Fahrspaß-Garantie.